Persönliche Schutzausrüstung: (Grundausstattung):
Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören nach § 6 UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschriften) und u.a. der FwDV 4 (Gruppe im Löscheinsatz) bei Ausbildung und Einsatz die folgenden Teile:
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Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Klappvisier
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Feuerwehreinsatzanzug
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Feuerwehrsicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil in der Beiltasche
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Arbeitshandschuhe nach Fw-Vorschrift
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Hier sind Feuerwehrleute mit Atemschutz zu sehen
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 NEUE Feuerschutzkleidung von NOMEX Diese Feuerschutzkleidung soll die Feuerwehrangehörigen vor einem Flash-Over (Flammenüberschlag/Durchzündung) schützen. Er soll einer Flammenbeaufschlagung von ca. 1000°C und 10sek. aushalten.
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 Normale -ALTE- Feuerwehrkleidung Aus normalen Baumwollstoff
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